Im Verdachtsfall oder wenn sich Ihnen anvertraut wurde
Bei Verdachtsmomenten bzgl. des sexuellen Kindesmissbrauchs ist folgendes zu beachten:
- Ruhe bewahren!
- Keine überstürzten Reaktionen!
Nachdem ein Missbrauch aufgedeckt wurde, besteht das verständliche Verlangen, diesem sofort ein Ende zu setzen. Allerdings hat ein unzureichend vorbereiteter Eingriff zur Folge, dass der Täter den Druck und die Gewalt auf das Opfer erhöht, andere Opfer vielleicht nicht gefunden werden können und die betroffene Person selbst über die Erlebnisse schweigt.
Eingriffe oder Hilfen müssen gut überlegt und in Absprache mit anderen Fachkräften durchgeführt werden.
Niemand ist zur Anzeige verpflichtet.
Folgende Punkte können hilfreich sein:
- Kollegin / Kollege oder andere Vertrauensperson suchen
- Helfer / Innenkonferenz anstreben
- Beratungsstelle einschalten
- Kontakt zum Kind vorsichtig intensivieren
- in der Schulklasse das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und sexuellen Kindesmissbrauch vorsichtig ansprechen
- Hinweise auf den sexuellen Missbrauch notieren
Wenn bei einem Kind der Verdacht auf sexuellen Missbrauch besteht, sollten dazu unbedingt Notizen mit Datumsangabe und einer Beschreibung der Auffälligkeiten gemacht werden. Folgendes Muster könnte übernommen werden:
Auffälligkeiten des Kindes:
- Schlaf- und Eßstörungen, Ängste, Traurigkeit, sozialer Rückzug, usw. Alle Auffälligkeiten können auch andere Ursachen haben, z.B. Scheidung, Krisen
- spezifische Auffälligkeiten
- Angst vor bestimmten Personen
- auffälliges sexualisiertes Verhalten
- körperliche Schmerzen
- Verletzungen, Missbrauch wird im Spiel/ in Bildern thematisiert
- Soziale Isolation, Kontaktprobleme
- Familiengeheimnisse
- besondere Abhängigkeit untereinander
- Trennung der Eltern/Verhalten nach Besuchen - enge Bezugspersonen
- Veränderungen nach Ferien, Freizeiten
- auffällige Andeutungen
Ein Missbrauchsfall sollte niemals überstürzt offengelegt werden. Auch ist davon abzuraten den verdächtigten Täter zu konfrontieren. Stellt man den verdächtigten Täter zur Rede, könnte der Zugang zum Kind durch den Täter versperrt werden. Darüber hinaus könnte sich der verdächtigte Täter dadurch "Schlupflöcher" / Ausreden suchen, um sich aus dem Verdacht herauszuwinden.
Wenn sich Ihnen anvertraut wurde,
lassen Sie die Person erzählen. Die Betroffenen müssen die Möglichkeit erhalten, auch im Detail erzählen zu können, was ihnen passiert ist.
Bleiben Sie ruhig: Der Zuhörer sollte alle Panik, Unruhe und entsetzte Reaktion vermeiden, weil es dazu führen könnte, dass der Betroffene nur noch vorsortiert, was erzählt werden kann, ohne den Zuhörer zu belasten oder möglicherweise sogar wieder schweigt. Ebenso muss eine Schuldzuweisung an das Opfer vermieden werden, auch wenn es selber behauptet, schuldig zu sein. Opfer tragen keine Schuld, auch keine Teilschuld, an einem Missbrauch!
Sammeln Sie Informationen: Wer von einem Missbrauch erfahren hat, sollte sich mit Beratungsstellen, Ämtern oder Ärzten in Verbindung setzen und sich von ihnen Informationen über sexuellen Missbrauch geben lassen. Die Betroffenen selber brauchen ebenfalls Informationen, damit sie einordnen und verstehen können, was ihnen passiert ist. Nach dem Motto: "Unwissen macht Angst, Wissen macht stark" (Bundesverein zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Jungen und Mädchen)
Im Umfeld des Kindes darf nichts unternommen werden, was es nicht weiß. Jede Unternehmung muss mit dem Kind abgesprochen werden und von ihm bewilligt werden. Etwas über den Kopf des Kindes hinweg entscheiden oder vor ihm verschweigen, könnte es ängstigen und wieder in die passive Rolle des Schweigens und Duldens drängen.