Deutschland
| Podiumsdiskussion in Asbach-Westerwald | |
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| Beginnt um | 08.03.2012 - 19:00 |
| Endet um | 08.03.2012 - 21:30 |
| Link | |
| Anhang | igg.pdf |
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E I N L A D U N G
zur
Podiumsdiskussion in Asbach/Westerwald
Übergriffe durch Lehrpersonal an Schulen
Sind unsere Kinder ausreichend geschützt?
Oberlandesgericht Koblenz stellt sich der Kritik, Bildungsministerium sagt Teilnahme ab
8. März 2012, 19 Uhr
Bürgerhaus in 53567 Asbach/Westerwald, Hauptstr. 50
Veranstalter:
Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V.
Tel./Fax: 02623/6839, Homepage: www.initiative-gegen-gewalt.de
Moderation: Mario Quadt, Rhein-Zeitung Neuwied
Podiumsteilnehmer:
Elisabeth Bröskamp, MdL, Bündnis 90/Die Grünen, Kinder- u. Familienpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Fabian Scherf, Richter und Pressesprecher am Oberlandesgericht Koblenz
Martin Hoffmann, Rechtsanwalt aus Andernach
Kerstin Müller, Kinderschutzdienst Neuwied
Rainer Kalb, pensionierter Hauptschullehrer
Johannes Heibel, Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V.
Das Oberlandesgerichts Koblenz sprach kürzlich einen Hauptschullehrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen frei – obwohl er mit einer 14-jährigen Schülerin seiner Schule ein Verhältnis hatte und, wie er selbst zugab, mehrfach Geschlechtsverkehr. Die Richter begründeten den Freispruch damit, dass in diesem Fall kein Obhutsverhältnis bestanden habe, da die betroffene 14-Jährige nur Vertretungs- und Tanzunterricht bei dem Lehrer hatte. Der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) sei deshalb nicht gegeben. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz erneut gegen den Mann.
Die „Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V.“ empfindet das Urteil als Skandal und so nicht hinnehmbar. Schon vor 20 Jahren mussten Mitglieder des gemeinnützigen und bundesweit aktiven Vereins feststellen, dass Schülerinnen und Schüler nicht in ausreichendem Maße vor übergriffigem Lehrpersonal geschützt werden. Am 22. Juli 1994 titelte die „Bild“ in diesem Zusammenhang in großen Lettern: „Unglaubliches Urteil: Dürfen Lehrer grabschen und küssen?“ Was war geschehen? Ein Hauptschullehrer hatte sich gegenüber mehreren Schülerinnen „zudringlich, taktlos und ungehörig“ verhalten (so nannte es später ein Richter). Das Verfahren gegen ihn wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch wurde eingestellt.
Im Gegenzug zeigte der Beschuldigte zwei seiner Kollegen und drei Mitglieder einer Elterninitiative wegen übler Nachrede an. Gegen zwei Personen wurde schließlich Anklage erhoben. In diesem Verfahren vor dem Amtsgericht Montabaur konnte zwar bewiesen werden, dass der Lehrer unter anderem eine Schülerin auf den Mund geküsst und am Oberschenkel angefasst hatte und eine andere gefragt hatte, ob sie mal mit ihm schlafen wolle. Dies wertete der Richter aber nicht als sexuelle Belästigung. Küssen, anfassen und Po-Klapse erfüllen nicht einmal den Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB).
Im Urteil gegen einen Elternsprecher – er wurde in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 5 700 DM verurteilt (102 Js 8812/92) – heißt es: „(…) Die vorgenannten Beweise rechtfertigen aber nicht die Behauptung gegenüber den Zeugen (…), der Zeuge (…) habe Mädchen sexuell belästigt. Eine sexuelle Belästigung setzt voraus, dass die Handlung auf Sinneslust beruht oder ihr dienen soll und objektiv geeignet ist, einen anderen in seinem Empfinden nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Eine normale Beeinträchtigung erfüllt mithin nicht die Voraussetzung einer Belästigung. (…)“
Zwar wurde das erstinstanzliche Urteil gegen den Elternsprecher vom Oberlandesgericht Koblenz ein Jahr später aufgehoben, aber die Richter sprachen den Mann nicht frei.
Das Bundesministerium der Justiz sah damals wie heute keinen Handlungsbedarf.
Im aktuellen Fall gab der Lehrer sogar vor Gericht zu, dass er mit einer 14-jährigen Schülerin während der Unterrichtszeit in einem Klassenraum und im Putzmittelraum der Schule Sex hatte. Trotzdem sprach ihn das Gericht frei. Ein unglaublicher Fall, der alle Eltern empört und verunsichert hat.
Die Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V. sieht darin einen zunehmend größer werdenden Freiraum für verantwortungslose Pädagogen, um sich ungestraft an Minderjährige heranmachen zu können. Dabei scheinen sich in den vergangenen 20 Jahren auch die Bildungsministerien und die Schulämter nicht sonderlich um das Thema gekümmert zu haben. Beispielsweise kann ein Beamter erst bei einer Haftstrafe von mindestens 12 Monaten aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Hinzu kommt, dass man sich bei den Arbeitsverträgen bisher zu sehr auf das Strafrecht verlassen hat, statt eigene klare Regelungen zu treffen.
In einem vergleichbaren aktuellen Fall in Hamburg ist der Beschuldigte gleich in Untersuchungshaft gekommen. Der Lehrer war dort allerdings Fachlehrer der betroffenen 14-jährigen Schülerin.
Wer kann das noch verstehen?
Ziel der Podiumsdiskussion ist es, Eltern über das Problem und die Hintergründe aufzuklären, Lösungsansätze und Strategien zu entwickeln und letztlich auch die Politik stärker in die Verantwortung zu nehmen. Es geht um eine generelle Überprüfung aller Gesetze und Regelungen inkl. des Beamtenrechts und aller Arbeitsverträge mit Angestellten mit dem Ziel, den Kinder- und Jugendschutz endlich spürbar zu verbessern.
| Ort |
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| Bürgerhaus Asbach |
| Hauptstrasse 50 |
| 53567 Asbach |
| Veranstalter |
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| Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V. |
| Poststraße 18 |
| 56427 Siershahn |
| http://www.initiative-gegen-gewalt.de/ |
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