Bundesweiter Verein für Betroffene, Partner und Gegner von sexuellem Kindesmissbrauch

Verein für Betroffene, Partner und Gegner von sexuellem Kindesmissbrauch

18.05.12 00:43
Deutschland

Sexuelle Übergriffe an Kindern in Deutschland vom Januar bis jetzt :
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Odenwaldschule: Betroffene von sexueller Gewalt erneut gedemütigt

Heppenheim - Schon seit längerem wurde beschlossen: Ehemalige SchülerInnen, die an der Odenwaldschule sexuell missbraucht worden sind, sollen für das erlittene Leid unter gewissen Konditionen durch finanzielle Unterstützung entschädigt werden, berichtet „Die Zeit“ Nr. 02 vom 05.01.2012. Im Zuge des 2010 öffentlich gewordenen Missbrauchsskandals u.a. an der Odenwaldschule wurde am 15.07.2011 die schuleigene Stiftung „Brücken bauen“ mit Sitz in Heppenheim gegründet, die es sich zum Ziel gesetzt hat, vorrangig Menschen zu unterstützen, die an der Odenwaldschule Opfer sexueller Gewalt geworden sind und dafür auch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen will.

Die Konditionen

Für sämtliche von sexuellem Missbrauch betroffene ehemalige Schüler der Odenwaldschule sei von der Stiftung ein Pauschalbetrag von 1.000 Euro vorgesehen, der im Einzelfall auch auf maximal 10.000 Euro angehoben werden könne. Wer einen Anspruch für sich geltend machen möchte, müsse einen entsprechenden Antrag ausfüllen und bei der schuleigenen Stiftung „Brücken bauen“ postalisch bis spätestens 30.06.2012 einreichen, danach wäre die von der Stiftung gesetzte Frist abgelaufen. Später gestellte Anträge würden dann nicht mehr berücksichtigt.

„Angemessene Verarbeitung der Situation“ (Stiftung „Brücken bauen“, Fördergrundsätze)


Nicht nur der festgelegte Pauschalbetrag ist für die Opfer entwürdigend niedrig, so wird aus Sicht der Betroffenen ihr erfahrenes Leid erneut „klein geredet“, als ließen sich lebenslange Folgen der erlittenen Traumata einfach mit 1.000 Euro abwenden. Und das, obwohl die Stiftung von „Leistungen in Anerkennung des Leides“ spricht, wie auf deren Homepage nachzulesen ist. Unbedacht auch, wenn man bedenkt, dass eine Therapiestunde, wofür die Hilfen u.a. gedacht sind, durchschnittlich mit 100 Euro zu berechnen ist und eine therapeutische Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs für ein glückliches selbstbestimmtes Leben mitunter Jahre in Anspruch nehmen kann. Paradox, die Stiftung definiert als Ziel die Unterstützung der Betroffenen bei einer „angemessenen Verarbeitung“ des Erlebten, um somit die Lebensqualität derer zu verbessern. Tragen 10 zusätzliche Therapiestunden tatsächlich zu einer „angemessenen Aufarbeitung“ bei? Wohl kaum.

Zu kurze Frist

Auch die durch die Stiftung gesetzte Frist ist so kurz, dass höchst wahrscheinlich der Großteil der Betroffenen es nicht realisieren können wird, Gelder für sich zu beantragen. Überlebende sexueller Gewalt benötigen durch Täter-induzierte Schuld-, Scham und Angstgefühle nicht selten Jahre oder gar Jahrzehnte, um erst einmal über das Geschehene sprechen zu können.
Soll hiermit verhindert werden, dass sich zu viele Opfer melden? Je weniger Betroffene sich melden, um so geringer werden die finanziellen Ausgaben sein. Schließlich müsste den Verantwortlichen diese Erkenntnis spätestens seit dem Missbrauchsskandal von 2010 bekannt sein.

Das Antragsformular

Der Beirat der Stiftung, bestehend aus Dr. Ingelore König-Ouvrier, Brigitte Ott und Dirk Römer, spricht im Antragsformular von Verständnis, wenn Betroffene „das Erlebte nur schwerlich in Worte fassen können“. Wie ironisch, denn dafür stehen genau 3 Zeilen zur Verfügung, wie auch für die Folgen. Diese Vorgabe zeugt nicht unbedingt von Verständnis, vielmehr erweckt sie den Anschein von Desinteresse hinsichtlich der Aufklärung sowie Aufarbeitung der Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule.

Und das, obwohl Aufarbeitung doch im Interesse der Stiftung liegt, so jedenfalls liest es sich im „Kurzportrait der Stiftung“.
Davon kann bei dieser geringen Platzvorgabe doch keine Rede mehr sein.

„Absolute Verschwiegenheit“ (Antragsformular der Stiftung „Brücken bauen“)

Ebenso sichert die Stiftung bei der Behandlung der Angaben von den Antragstellern absolute Vertraulichkeit zu, wobei ein kleiner Hinweis am Ende des Formulars besagt, dass zur Bearbeitung des Antrags eine Weitergabe der Daten an Dritte, z.B. die „Clearing- Stelle“ des Runden Tisches der Bundesregierung, notwendig ist. Dies wird als „Datenverarbeitung“ bezeichnet und eine Einwilligung des Antragstellers ist zwingend erforderlich, andernfalls könnte der Antrag nicht bearbeitet werden. Wo bleibt da die Vertraulichkeit? Auf der Strecke.

Konkret bedeutet das die unbedingte Weitergabe sämtlicher Auskünfte an die „Clearing- Stelle“ des Runden Tisches der Bundesregierung, weil die Entscheidung über eine mögliche Bewilligung der Hilfen nicht wie erwartet vom Beirat der Stiftung, sondern von deren Empfehlung abhängt. Leider ist dies nicht auf den ersten Blick und auch nicht auf dem Formular ersichtlich, nur nachzulesen bei den Fördergrundsätzen der Stiftung. Wörtlich heißt es dort: „Grundlage für die Entscheidung ist die Plausibilitätsprüfung der Darstellung und der Angaben der Antragsteller durch die Clearingstelle sowie deren Empfehlung.“
Auf Betroffene wirkt dies so, als ob ihre Glaubwürdigkeit infrage gestellt wird. Erneut müssen sich die Opfer beweisen und die Täter? Sie müssen sich nicht erklären und behaupten, oder etwas beweisen und werden wohl auch nicht zur Verantwortung gezogen. Die Opfer hingegen müssen das Geschehene „plausibel“ und nachvollziehbar genug darstellen, um einen Anspruch auf Hilfe geltend zu machen. Leider steht wie üblich das Opfer in der Beweispflicht und nicht der/die Täter.

Was nicht zu übersehen ist …

Eine weitere Bedingung befindet sich unglücklicherweise ganz am Schluss des Formulars in der Erklärung: Betroffene müssen Personen oder Institutionen, die sie im Rahmen ihrer persönlichen Aufarbeitung oder Bedürftigkeit kontaktiert haben, oder denen das Betroffensein bekannt ist, für Rückfragen, wie es heißt, von der Schweigepflicht entbinden. Dies können Anwälte, Organisationen oder Opferschutzvereine sein, denen sich die Betroffenen freiwillig anvertraut haben. Das Verlangen einer Einwilligung hierfür stellt für Überlebende sexualisierter Gewalt einen erneuten Missbrauch dar, denn scheinbar wird das Vertrauen der Antragsteller benutzt, um nochmals ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen. Ein vollkommenes Vertrauen gegenüber der Stiftung sowie der „Clearing- Stelle“ des Runden Tisches der Bundesregierung wird pauschal voraus gesetzt, gewissermaßen erzwungen.
Bei sexuellem Missbrauch wird das Vertrauen in sich und andere zerstört. Dieser Umgang mit Opfern sexueller Übergriffe ist aus Sicht Betroffener aufs äußerste unsensibel und könnte sich zudem abschreckend auf sie auswirken.

Fazit

Dieser Antrag stellt nicht nur keine Hilfe dar, sondern erschwert den Weg zu Unterstützung und somit zum Heilungsprozess noch zusätzlich. Aber ist die Unterstützung Betroffener überhaupt das Ziel, das hier verfolgt wird? Oder soll hiermit lediglich das Ansehen der Odenwaldschule in der Öffentlichkeit wieder hergestellt werden? Ob die vielen Betroffenen sich überhaupt in der Lage sehen, diese Hilfen zu beantragen und ob sie ihnen auch gewährt wird? Verdient haben sie es.



Katja Schönfeld
Pressearbeit

Gegen-Missbrauch e.V.

Diese Mitteilung als PDF:
www.gegen-missbrauch.de/docs/pmoso.pdf

Quellen:

http://www.zeit.de/2012/02/C-Seitenhieb
http://www.stiftung-brueckenbauen.de/
http://www.stiftung-brueckenbauen.de/fileadmin/files/formulare/Antragsformular.pdf



Veröffentlicht am
09:22:37 11.01.2012





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