Verein für Betroffene, Partner und Gegner von sexuellem Kindesmissbrauch

Verein für Betroffene, Partner und Gegner von sexuellem Kindesmissbrauch

6.02.12 11:41
Deutschland

Sexuelle Übergriffe an Kindern in Deutschland vom Januar bis jetzt :
26270

gegen - missbrauch e.V. Gästebuch

Autor Beitrag

Datum: 24.11.2011
Autor: Daniel
Eintrag: 1208

Hallo, wir von Games-Talk.de unterstützen die (eigentlich alle) Kampagnen zum Schutz unserer Kinder.

Banner wurde eingebaut und weitere Hilfen sind von unserer Seite nicht auszuschliessen.


Liebe Grüße

Datum: 19.11.2011
Autor: xxx
Eintrag: 1207

Es werden erst die Zeiten kommen, wo wir das Leben lieben können. Bis dahin heißt es: LERNEN! Wir haben nichts, außer unseren Kampfeswillen... Alles GUte maidreja

Datum: 11.11.2011
Autor: Sandra
Eintrag: 1206

WIR WOLLEN ETWAS ERREICHEN. BITTE HELFT UNS indem ihr diesen Brief ausdruckt, unterschreibt und zum Landgericht schickt. Vielen dank für eure mithilfe.

Staatsanwaltschaft am Landgericht Braunschweig

Münzstrasse 17

38100 Braunschweig 10.11.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund des in die Öffentlichkeit gelangten Urteils über einen Mehrfachtäter bei Sexualdelikten, hier wurden 340 Taten unter dem Vorsitz des Richters am Landgericht Herr Teiwes verhandelt, erhebe ich öffentlich gegen das Urteil
Einspruch
Begründung:
Werden die exhibitionistischen Handlungen vor Kindern vollzogen, kann es sich um sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 4 StGB, bei Minderjährigen um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB handeln. In allen übrigen Fällen kommt eine Strafbarkeit nach $ 183 Abs. 1 StGB– exhibitionistische Handlungen – in Betracht.
Die Straftat wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Sofern es sich um exhibitionistische Handlungen vor Kindern handelt, kann die Tat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Ich fordere Sie daher auf, dieses Urteil- welches nicht in meinem Namen ergangen ist- aufzuheben und die Straftatbestände erneut zu prüfen.
Dieses Urteil ist wie dafür geschaffen, den Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen vortrieb zu leisten, da es ganz offensichtlich zeigt das ein Geständnis in Verbindung mit Alkoholerkrankung und sonstigen“ guten Leumund dem potentiellen Täter zeigt, hier passiert nicht viel.

Mit freundlichen Grüßen

Datum: 05.11.2011
Autor: Frederic
Eintrag: 1205

Ein Kind zu missbrauchen ist für mich eine Sache der unvorstellbarkeit! Und diese Ar********** die Kinder schon ab einem Alter von 3-4 Jahren missbrauchen, bekommen viel zu geringe Strafen!!
Dieser Entführer bzw. Mörder Magnus Gäfgen erhält 3000€ Entschädigung, nur weil ihm ein Beamter der Polizei Gewalt angedroht hatte... Sowas ist NICHT mehr normal!!
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